Kurz erklärt
Sie unterschreiben einen Vorvertrag, zahlen die Anzahlung und danach feste Monatsraten. Erst nach Fertigstellung und Abnahme werden Sie im Register als Eigentümer eingetragen.
- Die Raten laufen bis zur Übergabe, nicht darüber hinaus.
- Bei früherer Zahlung sind Nachlässe verhandelbar.
- Bei Eigentumsübergang wird der Restbetrag fällig.