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IE (Einzelunternehmen): Sie handeln als natürliche Person und haften grundsätzlich persönlich. Small Business Status ist ein gesonderter Steuerstatus, kein Bestandteil der Registrierung und nicht automatisch verfügbar.

Livo Property
Eine Gründung aus dem Ausland kann über eine bevollmächtigte Vertretung vorbereitet und beantragt werden. Ob Ihr Fall ohne Anreise abgeschlossen werden kann, hängt von Rechtsform, Identifizierung und den akzeptierten Dokumenten ab. Wir nehmen Ihre Anfrage auf und klären den möglichen Umfang vor einer Beauftragung.
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IE (Einzelunternehmen): Sie handeln als natürliche Person und haften grundsätzlich persönlich. Small Business Status ist ein gesonderter Steuerstatus, kein Bestandteil der Registrierung und nicht automatisch verfügbar.
LLC: Eine eigene juristische Person mit Gesellschaftsunterlagen und festgelegter Beteiligungsstruktur. Sie kann den Small Business Status für natürliche Personen nicht nutzen. Haftung, Besteuerung und laufende Pflichten müssen gesondert geprüft werden.
Der von NAPR am 09.06.2026 angekündigte direkte Remote-Service für IE richtet sich an georgische Staatsangehörige mit gültigem Ausweis oder Pass. Daraus ergibt sich keine allgemeine Online-Zulassung für ausländische Gründer oder LLC. Die Rechtsform wählen, den Auftrag vorbereiten und Unterlagen zusammenstellen können Sie aus dem Ausland. Eine Vertretung kann den Registerantrag im Rahmen einer wirksamen Vollmacht einreichen. Für IE und LLC unterscheiden sich die Dokumente. Vorab muss geklärt werden, welche Unterschriften und Identitätsnachweise das Register im konkreten Fall akzeptiert. Eine Zusage zur vollständigen Fernabwicklung geben wir nicht.
Zu prüfen sind Identität, Vertretungsumfang und die für die Rechtsform erforderlichen Registerunterlagen. Bei ausländischen Urkunden können notarielle Beglaubigung, Apostille oder Legalisation und eine georgische Übersetzung erforderlich sein; Ausnahmen hängen vom Ausstellungsstaat und anwendbaren Abkommen ab. Lassen Sie Form, Sprache und Beglaubigung vor dem Unterschreiben bestätigen. Bitte senden Sie im Erstkontakt keine Passkopien.
Art. 8 des Unternehmergesetzes verbindet den Registereintrag mit der staatlichen und steuerlichen Registrierung. Zuerst werden Rechtsform, Tätigkeit, Vertretung und Unterlagen geprüft. Anschließend erfolgt der Antrag beim Unternehmensregister. Der Registereintrag ersetzt weder die Prüfung steuerlicher Pflichten noch einen gesonderten Antrag auf Small Business Status bei der Steuerbehörde. Der Beginn des Status und laufende Erklärungs- und Aufzeichnungspflichten sind vor der ersten Abrechnung zu klären. Bankkonto und gegebenenfalls Aufenthalts- oder Arbeitsberechtigung bleiben separate Schritte.
Nach Art. 88–90 des georgischen Steuergesetzbuchs kann eine unternehmerisch tätige natürliche Person Small Business Status beantragen. Der Satz von 1 % betrifft qualifizierende Einkünfte aus georgischer Quelle unter diesem Regime, grundsätzlich auf Bruttoumsatzbasis. Er gilt nicht für jede Tätigkeit oder jede Einnahme und nicht für eine LLC. Die Tätigkeit und ausgeschlossene Einkunftsarten müssen nach der aktuellen Verordnung Nr. 415 geprüft werden. Die 1 % sind keine Mehrwertsteuer; Mehrwertsteuerpflichten bestehen unabhängig davon.
Übersteigen die Bruttoeinkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit im Kalenderjahr 500.000 GEL, gilt für die vom Regime erfassten Einkünfte 3 % ab Beginn des Überschreitungsmonats bis Jahresende, nicht nur auf den Mehrbetrag. Für Wein- und Agrotourismusbetreiber nennt das Gesetz 700.000 GEL. Wird die jeweilige Grenze in zwei Kalenderjahren überschritten, entfällt der Status ab Beginn des Folgejahres. Verbotene Tätigkeiten und andere gesetzliche Gründe können den Status auch unabhängig davon beenden.
Nein, ein Registereintrag oder Small Business Status entscheidet nicht allein über Ihre persönliche steuerliche Ansässigkeit. Einkunftsquelle, tatsächliche Tätigkeit, Wohnsitz, Geschäftsleitung sowie Steuer- und Meldepflichten in anderen Ländern müssen separat geprüft werden. Das Regime beseitigt keine internationalen Pflichten. Lassen Sie Ihren Fall in Georgien und im betroffenen Wohnsitzstaat steuerlich prüfen.
Die Bankkontoeröffnung ist ein eigener Antrag mit bankseitiger KYC- und Mittelherkunftsprüfung. Ein Registereintrag garantiert weder ein Konto noch Remote-Onboarding. Registergebühren, Vollmacht, Beglaubigung, Übersetzung und Unterstützungsleistungen hängen vom Fall ab. Wir nennen keine ungeprüften Pauschalpreise oder Fristen. Umfang und Kosten müssen vor einer Beauftragung schriftlich geklärt werden.
Allgemeine Orientierung von Livo Property, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Keine Garantie für Fernabwicklung, Registrierung, Steuerstatus oder Bankkonto. Die konkrete Tätigkeit und aktuellen Dokumentenanforderungen müssen vor Umsetzung erneut bestätigt werden.
Für die erste Einschätzung benötigen wir keine Dokumente, Steuernummern oder Kontodaten. Optionale Angaben können Sie auslassen.